Allgemeine Geschäftsbedingungen



AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GTZ Auto Wetzendorf

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen der

Fa. GTZ Auto Wetzendorf

Wetzendorfer Strasse 230

90427 Nürnberg

(im Folgenden Verkäufer genannt) und den Personen, die Gebote für die von der Fa. GTZ Auto Wetzendorf angebotenen Waren abgeben, im Folgenden Bieter, Käufer oder Kunde genannt.

(2) Mit der Teilnahme an an den Auktionen erkennen Bieter bzw. Käufer die ausschließliche Vereinbarung der nachstehenden Verkaufsbedingungen an.

(3) An Verkäufen durch den Verkäufer können ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen teilnehmen, soweit diese in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.

§ 2 Gewährleistungsausschluss und Haftung

(1) Die im Rahmen der Auktion angebotenen Waren sind teilweise gebraucht und werden in diesem Zustand versteigert. Die Angaben des Verkäufers im Zuge der Auktion sowie die Angaben im Beschreibungstext haben lediglich beschreibenden Charakter und stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder übernommene Garantie im Sinne der §§ 434 Abs. I und 444 BGB dar.

(2) Jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie vertragliche als auch deliktische Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen oder wesentlichen Vertragspflichten betreffen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, so gilt dies auch für das Handeln seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



(3) Alle zur Veräußerung gelangenden Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Diese Einschränkungen ergeben sich aus der Besonderheit der Veräußerung und der Herkunft der zur Veräußerung kommenden Gegenstände.

Der Verkäufer empfiehlt in jedem Fall eine Besichtigung der Positionen zu den vom Verkäufer angebotenen Terminen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Höhe der Einstellgebühr wird vom Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmt.

(2) Der Bieter ist an sein abgegebenes Gebot gebunden.

(3) Jeder Bieter (Käufer) kauft im eigenen Namen und auf seine eigene Rechnung. Ein Bieter (Käufer) welcher für seinen Auftraggeber steigert, haftet neben diesem als Gesamtschuldner.

(4) Zuschläge an Bieter und Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei berechnet werden. Sie haben die Mehrwertsteuer zu hinterlegen, welche nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original - Ausfuhrbescheinigungen erstattet wird.

§ 4 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag und der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf die Summe. Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Preis gilt für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen.

(2) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Der Kaufpreis ist bei einem Kauf sofort fällig. Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar oder durch die angegebenen Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden.

§ 5 Übergabe der Kaufsache und Eigentumsübergang

(1) Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

(3) Bestehen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer weitere fällige Forderungen, so bleibt die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorenthalten.

(4) Die Aufrechnung mit Forderungen jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(5) Die Abholung der gekauften Objekte kann erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises erfolgen. Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer hat die in der Versteigerung/bei Verkauf bekannt gegebenen Abholzeiten einzuhalten.

(6) Der Käufer stimmt der elektronischen Übersendung der Rechnungen zu.

§ 6 Datenschutz

Der Verkäufer nimmt Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeitet diese, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand dieser Vertragsverhältnisse ist der Sitz von der Fa. GTZ Auto Wetzendorf in diesem Falle Nürnberg

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Regelung soll in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.